
Erneuter Trainingsbeginn
Trainingsteilnahme ist nur möglich unter folgenden Voraussetzungen:
Kinder bis 12 Jahre (vor dem 12. Geburtstag):
Keine Impfung erforderlich, kein Testnachweis notwendig (wir gehen davon aus, dass alle Schul- und
Kindergartenkinder getestet sind und die Teilnahme am Judotraining nur bei negativem Test erfolgt)
Jugendliche von 12-17 Jahre:
- Doppelte Impfung erforderlich, wobei die 2.Impfung mind. 14 Tage zurückliegen muss
oder
- nachgewiesene Infektion, die max. 3 Monate zurückliegt
„ Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31.Januar 2022 haben allen noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter
zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltestes Zutritt zu allen 2GEinrichtungen
zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren
bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen“
Für den Judobetrieb bedeutet das, dass Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren bis voraussichtlich
31.01.2022 am Sportbetrieb teilnehmen können, wenn sie einen tagesaktuellen Test vorlegen. Ab
01.02.2022 gilt die Regelung gem. Schreiben vom 08.01.2022, d.h. auch diese Jugendlichen müssen
doppelt geimpft sein. Sollte sich an der Gesetzeslage etwas ändern, informieren wir darüber so früh wie
möglich.
Erwachsene ab 18 Jahre:
- Doppelte Impfung, wobei die 2. Impfung mind. 14 Tage zurückliegen muss und zusätzlich ein
negativer Schnell- oder PCR Test, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf
oder
-Nachweis, dass eine Coronainfektion nicht länger als 3 Monate zurückliegt und zusätzlich ein negativer
Schnell- oder PCR-Test, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf
oder
-3-fach Impfung (Booster) - ohne zusätzlichen Test
Baden Württembergliga

Vizemeister Württembergliga

Vizemeister Landesliga

Württembergischer Meister U16
